WELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr Assistent Journalismus neu erleben und produktiver werden
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Regionales
  3. Berlin & Brandenburg
  4. Aus für Coffee-Shop-Idee? Kreuzberger Pläne erneut abgelehnt

Berlin & Brandenburg

Aus für Coffee-Shop-Idee? Kreuzberger Pläne erneut abgelehnt

Coffee-Shop in Berlin Coffee-Shop in Berlin
Quelle: dpa/bvj wst dna ent dna

Berlin - In dem Vorhaben reguliert weiche Drogen wie Haschisch und Marihuana zu verkaufen, muss der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erneut eine Schlappe hinnehmen. Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat einen Widerspruch des Bezirks abgewiesen, wie ein Institutssprecher am Donnerstag sagte. Im Herbst 2015 hatte es den Antrag des Bezirks abgelehnt, mit dem die Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen erreicht werden sollte. Zuerst hatte die «Wirtschaftswoche» darüber berichtet.

Das BfArM erklärte, der Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken sei mit dem Betäubungsmittelgesetz nicht vereinbar. Das Gesetz verbietet Cannabis und lässt nur wenige Ausnahmen in medizinisch begründeten Fällen zu.

Mit dem Vorhaben wolle Kreuzberg die Droge auch Gesunden zugänglich machen, wird in dem Bescheid bemängelt. Mit der Abgabe trete man Drogenmissbrauch nicht entgegen, sondern fördere womöglich eine Sucht bei Menschen, die bisher den illegalen Kauf gescheut hätten. Die Argumentation des Bezirks lasse die Risiken von Cannabis «unberücksichtigt», heißt es weiter. Neben dem strittigen Punkt Gesundheitsschutz würden die Ziele aber «durchaus gesehen».

Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) sagte auf Anfrage, sie werte den Bescheid so, dass das Institut dem Bezirk letztlich Recht gebe. Im Weg stehe das Gesetz, das falsch sei. Sie sehe in dem Schreiben auch die «Aufforderung an den Gesetzgeber, dort nachzubessern», so Herrmann weiter. Über die nächsten Schritte denke man noch nach. Innerhalb eines Monats kann dem Bescheid zufolge Klage beim Kölner Verwaltungsgericht eingelegt werden.

Bescheid - veröffentlicht durch Wirtschaftswoche

Bericht der WiWo

dpa-infocom GmbH

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema