Kanton Zürich stellt sich hinter Cannabis-Versuche

In Pilotversuchen soll getestet werden, welche Folgen eine Cannabis-Legalisierung hätte. Der Zürcher Regierungsrat begrüsst dies, verlangt aber, dass vorbestrafte Gewalttäter nicht an den Studien teilnehmen dürfen.

Jan Hudec
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Im Rahmen eines Versuches können Schweizer vielleicht bald legal Cannabis kaufen. (Bild: Chris Wattie / Reuters)

Im Rahmen eines Versuches können Schweizer vielleicht bald legal Cannabis kaufen. (Bild: Chris Wattie / Reuters)

Was würde passieren, wenn Cannabis in der Schweiz legal gekauft werden könnte? Um dies herauszufinden, planen Zürich, Bern, Genf und Basel seit längerem Pilotversuche, bei denen Cannabis zu Genusszwecken an eine grosse Gruppe von Probanden abgegeben werden soll. Ein konkretes Projekt in Bern wurde vom Bundesamt für Gesundheit jedoch im letzten November gestoppt. Mit den heutigen Rechtsgrundlagen könne der Versuch nicht bewilligt werden, hiess es. Nach diversen Vorstössen aus den eidgenössischen Räten beschloss der Bund, einen Experimentierartikel zu schaffen. Der neue Artikel im Betäubungsmittelgesetz soll Pilotversuche ermöglichen, die während höchstens fünf Jahren und nur für wissenschaftliche Zwecke durchgeführt werden.

Im Vernehmlassungsverfahren hat sich nun der Kanton Zürich zum bundesrätlichen Vorschlag geäussert. «Wir begrüssen die geplante Änderung des Betäubungsmittelgesetzes», schreibt der Regierungsrat. Die Versuche könnten dazu beitragen, Lösungsansätze für den Umgang mit dem Problem des Cannabis-Konsums zu erforschen, um so eine Entscheidungsgrundlage für eine etwaige spätere Legalisierung zu schaffen.

An einzelnen Punkten übt der Kanton gleichwohl Kritik. So hinterfragt er die geplante Besteuerung des Cannabis. Diese könne dazu führen, dass der offizielle Preis für das Rauschmittel über dem Schwarzmarktpreis zu liegen komme, was es erschweren würde, Probanden zu finden. Zudem plädiert der Regierungsrat dafür, dass die Pilotversuche ausschliesslich durch den Bund finanziert werden.

Ausgeschlossen von den Versuchen sollen gemäss dem Vorschlag des Bundesrats Minderjährige sowie Schwangere und stillende Mütter sein. Der Regierungsrat macht sich dafür stark, diesen Personenkreis auszudehnen. So sollen auch Personen, die wegen eines Gewaltdelikts vorbestraft sind, insbesondere wenn dieses unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln begangen wurde, nicht an den Studien teilnehmen dürfen. Ebenso sollen Personen, die wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand verurteilt wurden, nicht als Probanden rekrutiert werden dürfen. «Bei diesen Personen besteht die erhöhte Gefahr, dass sie unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug lenken könnten», schreibt der Regierungsrat.

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